Rechtsprechung
LSG Hessen, 14.07.1998 - L 1 KR 375/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 1 SGB 4, § 28e Abs 1 SGB 4
Zahlung von rückständigen Arbeitsentgelt keine Abfindung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Zahlung von rückständigen Arbeitsentgelt keine Abfindung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 22.11.1996 - S 3 KR 302/92
- LSG Hessen, 14.07.1998 - L 1 KR 375/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88
Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung
Auszug aus LSG Hessen, 14.07.1998 - L 1 KR 375/97
Als Arbeitsentgelt erfaßt werden nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 21. Februar 1990 - 12 RK 20/88 und 65/87), der der Senat folgt jedoch nur solche Einnahmen, die sich zeitlich der versicherungspflichtigen Beschäftigung zuordnen lassen. - BSG, 23.02.1988 - 12 RK 34/86
Grundlohn - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Abfindung - Arbeitslosengeld - …
Auszug aus LSG Hessen, 14.07.1998 - L 1 KR 375/97
Dies gelte allerdings nicht für Zahlungen von rückständigem Arbeitsentgelt anläßlich einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder einer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsprozeß, selbst wenn sie von den Beteiligten als "Abfindung" bezeichnet worden seien (BSG, SozR 2200 § 180 Nr. 39).